Katalogtext: Boris Marte Wien 1996
„Offene Duldung“
Wo die Gesellschaft Phänomene des Hasses gegen das Fremde, des rassistischen Vorurteils und der Hetze gegen das Unbekannte duldet, spricht sie in anderen Fällen gesetzliche Verbote aus, wo es um die Selbstverwirklichung des Einzelnen geht. Vorurteile und xenophobe Reflexe sind nicht der geeignete Maßstab nach dem Duldung oder Nicht-Duldung sozial verteilt werden sollen. Individuelle Lebens- und Freiheitsrechte sowie Kampf gegen die Beeinträchtigung dieser sind Überlebenskriterien für moderne vielfältige Gesellschaften.
„Klare Grenzziehung“
Die Art des Umgangs mit Konflikten zeichnet eine moderne Gesellschaft aus. Jedoch auch die Konfliktlösung hängt in vielen Fällen davon ab, dass die Spielregeln dafür klar und bekannt sind. Dazu gehört auch, dass es zur Erhaltung des sozialen Friedens und zum Schutz des Menschen klarer Grenzziehungen bedarf, vor allem dort, wo das höchste Gut – die Würde des Menschen – auf dem Spiel steht.
„Freundliches Entgegenkommen“
Auf so manche gesellschaftspolitische Frage sind neue Gesetze und Verbote eine ungeeignete Antwort. Sie lösen kein Problem. Auch möglichst radikale Sprüche auf moralischen Fahnen helfen den Betroffenen nicht. Im Gegenteil. Der Rechtsstaat ist dort stärker gefordert, wo es um die Beeinträchtigung von Menschenrechten geht. Er ist dort überfordert, wo es um Bekämpfung der Ursachen geht. Die Politik stellt dafür andere Möglichkeiten zur Verfügung, wenn man sie ergreifen würde.
„Gnädige Verdrängung“
Zur Aufrechthaltung einer gewissen wohlfahrtstaatlichen Lebensform spielt Verdrängung eine immer größere Rolle. Um in den Genuss des gewohnten sozialen Komforts zu kommen, nimmt unsere Gemeinschaft die Verletzung so mancher Rechte in Kauf. Dabei erweisen sich vor allem die Demokratie und ihr rechtstaatliches Gerüst als zahnlos. Doch wie lange noch lässt sich auf Kosten von anderen leben?










